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    bb.aktuell

    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.termine

    Datum

    Zahlungsschonfrist

    Steuern


    10. Januar 2025


    13. Januar 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Januar 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Februar 2025


    13. Februar 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    17. Februar 2025


    20. Februar 2025


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    26. Februar 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. März 2025


    13. März 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    27. März 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. April 2025


    14. April 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    28. April 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    12. Mai 2025


    15. Mai 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. Mai 2025


    19. Mai 2025


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    27. Mai 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juni 2025


    13. Juni 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    26. Juni 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juli 2025


    14. Juli 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Juli 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    31. Juli 2025



    Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung


    11. August 2025


    14. August 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. August 2025

    (In Bundesländern, in denen der 15.8.2025 (Mariä Himmelfahrt) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 18.8.2025. Die Frist endet dann am 21.8.2025.)


    18. August 2025


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    27. August 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. September 2025


    15. September 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    26. September 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Oktober 2025


    13. Oktober 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Oktober 2025

    (In Bundesländern, in denen der 31.10.2025 (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.10.2025.)



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. November 2025


    13. November 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    17. November 2025


    20. November 2025


    Gewerbesteuer, Grundsteuer


    26. November 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Dezember 2025


    15. Dezember 2025


    Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer


    29. Dezember 2025



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

    Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

    Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

    Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

    Alle Angaben ohne Gewähr.