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    bb.aktuell

    08.10.2024

    Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG als Einlage zu berücksichtigen
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    07.10.2024

    Rechtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
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    03.10.2024

    Niedersächsisches FG: Keine Zweifel an der Wirksamkeit der StBPPV und der aktiven Nutzungspflicht des beSt
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    bb.termine


    Datum


    Zahlungsschonfrist


    Steuern


    10. Januar 2024


    15. Januar 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Januar 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    12. Februar 2024


    15. Februar 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. Februar 2024


    19. Februar 2024


    Gewerbesteuer
    Grundsteuer


    27. Februar 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    11. März 2024


    14. März 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer
    Einkommensteuer
    Kirchensteuer
    Körperschaftsteuer


    26. März 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. April 2024


    15. April 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    26. April 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Mai 2024


    13. Mai 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. Mai 2024


    21. Mai 2024


    Gewerbesteuer
    Grundsteuer


    29. Mai 2024
    Hinweis: In Bundesländern, in denen der 30.5.2024 (Fronleichnam) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.5.2024 (Dienstag).



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juni 2024


    13. Juni 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer
    Einkommensteuer
    Kirchensteuer
    Körperschaftsteuer


    26. Juni 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Juli 2024


    15. Juli 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Juli 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    12. August 2024


    15. August 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. August 2024


    19. August 2024


    Gewerbesteuer
    Grundsteuer


    28. August 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    2. September 2024



    Einkommensteuererklärung
    Umsatzsteuererklärung
    Gewerbesteuererklärung


    10. September 2024


    13. September 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer
    Einkommensteuer
    Kirchensteuer
    Körperschaftsteuer


    26. September 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Oktober 2024


    14. Oktober 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    29. Oktober 2024
    Hinweis: In Bundesländern, in denen der 31.10. (Reformationstag) ein Feiertag ist, verschiebt sich der Abgabe-/Zahlungstermin auf den 28.10.2024 (Montag).



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    11. November 2024


    14. November 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer


    15. November 2024


    18. November 2024


    Gewerbesteuer
    Grundsteuer


    27. November 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge


    10. Dezember 2024


    13. Dezember 2024


    Umsatzsteuer
    Lohnsteuer
    Kirchensteuer zur Lohnsteuer
    Einkommensteuer
    Kirchensteuer
    Körperschaftsteuer


    27. Dezember 2024



    Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    Die dreitägige Zahlungs-Schonfrist wird nur für Überweisungen oder bei Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren gewährt. Die Frist gilt nicht für die Barzahlung oder die Zahlung per Scheck.

    Wichtig für Scheckzahler: Zahlungen per Scheck gelten erst drei Tage nach Eingang des Schecks bei der Finanzbehörde als geleistet. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, muss der Scheck spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag dem Finanzamt vorliegen.

    Werden die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht fristgerecht abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe der Anmeldung innerhalb der Schonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten ist, um das Anfallen eines Verspätungszuschlags zu vermeiden.

    Dieser Terminkalender berücksichtigt nur bundeseinheitliche Feiertage.

    Alle Angaben ohne Gewähr