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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.lexika.steuer

    Zumutbare Belastung

    Die zumutbare Belastung wird von der Summe der außergewöhnlichen Belastungen abgezogen. Nur diese dann noch verbleibenden außergewöhnlichen Belastungen werden steuermindernd berücksichtigt. Mit dem Abzug der zumutbaren Belastung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

    Die zumutbaren Belastungen betragen folgende Prozentsätze:

    Höhe der Einkünfte (Gesamtbetrag)

    bis 15.340,– €

    über 15.340,– € bis 51.130,– €

    über 51.130,– €

    keine Kinder und Anwendung der Grundtabelle

    5 %

    6 %

    7 %

    keine Kinder und Anwendung der Splittingtabelle

    4 %

    5 %

    6 %

    ein oder zwei Kinder

    2 %

    3 %

    4 %

    drei oder mehr Kinder

    1 %

    1 %

    2 %

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 33 EStG