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    bb.aktuell

    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.steuer

    Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

    Die Finanzverwaltung möchte das Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Teil dieses Vorhabens ist die »vorausgefüllte Steuererklärung«, oder kurz: VaSt.

    Seit Januar 2014 können Steuerzahler über ELSTER auf ihre persönlichen Steuerdaten, die der Steuerverwaltung vorliegen, elektronisch zugreifen und diese direkt in die elektronische Steuererklärung übernehmen. Dazu gehören neben Name und Adresse auch die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten, Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen und Vorsorgeaufwendungen.

    Nach Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben, haushaltsnahe Hilfen, Handwerkerleistungen usw.) sendet der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärung dann an das Finanzamt.

    Wie die Registrierung genau funktioniert, wird auf ElsterOnline.de erklärt.