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Veranlagungszeitraum
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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05.12.2024
Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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04.12.2024
Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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03.12.2024
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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