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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.lexika.steuer

    Veranlagung/Tod des Ehepartners

    Ein verwitweter Ehepartner kann im Todesjahr des Partners und in dem darauf folgenden Kalenderjahr die Veranlagung nach dem Splittingtarif wählen. Hierfür wird vorausgesetzt, dass im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorlagen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG