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    bb.aktuell

    22.04.2025

    Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse
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    21.04.2025

    Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds
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    16.04.2025

    BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
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    bb.lexika.steuer

    Tarif

    Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei

    • Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,

    • Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,

    • Geschiedenen im Scheidungsjahr

    zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG