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    bb.aktuell

    25.07.2024

    Kein Grundsteuererlass bei Sanierung eines baufälligen Denkmals
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    24.07.2024

    Erste Grundsteuer-Musterklage in Ostdeutschland eingereicht
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    23.07.2024

    DStV reicht Stellungnahme zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen ein
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    bb.lexika.steuer

    Steuernummer

    Die Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt an natürliche Personen und Unternehmen vergeben. Sie ist neben der seit 2011 eingeführten Steueridentifikationsnummer, die vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben wird, gültig. Je nach dem Standard des jeweiligen Bundeslandes kann die Steuernummer 10 oder 11 Stellen aufweisen.

    Der Nummernaufbau beginnt mit den letzten Ziffern der einheitlichen Bundesfinanzamtsnummer (2 bis 3 Stellen). Danach folgt der Finanzamtsbezirk innerhalb des betreffenden Finanzamtes (3 bis 4 Stellen). Die persönliche Unterscheidungsnummer (3 Stellen) und ein Prüfziffer (1 Stelle) bilden den Schluss.