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    bb.aktuell

    18.11.2025

    Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes
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    17.11.2025

    Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
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    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    bb.lexika.steuer

    Sonstige Einkünfte

    Zu den sonstigen Einkünfte gehören:

    • Leibrenten (z.B. die gesetzliche Altersrente),

    • Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen,

    • Einkünfte aus Zuschüssen und sonstigen Vorteilen, die als wiederkehrende Bezüge gewährt werden (z.B. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen),

    • Einkünfte aus steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgeschäften),

    • Entschädigungen, Amtszulagen, Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Sterbegelder, Versorgungsabfindungen, Versorgungsbezüge,

    • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen.

    Eine vollständige Aufzählung der sonstigen Einkünfte enthält § 22 des Einkommensteuergesetztes. Nicht zu den sonstigen Einkünften gehören Gewinne wie zum Beispiel Lotteriegewinne. Diese Einkünfte fallen auch nicht unter eine andere Einkunftsart und sind daher steuerfrei. Auch private Veräußerungsgeschäfte, die nicht unter die Spekulationsgeschäfte fallen, sind steuerfreie Einkünfte.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 22 EStG