Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.
Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer wegen Verfassungswidrigkeit ohne besonderes Aussetzungsinteresse [ mehr ]
21.04.2025
Carried Interest aus vermögensverwaltendem US-Fonds [ mehr ]
16.04.2025
BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland [ mehr ]
bb.lexika.steuer
Sonderausgaben - Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36,– €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,– € gewährt.