Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
    [ mehr ]

    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
    [ mehr ]

    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
    [ mehr ]

    bb.lexika.steuer

    Sachkonten

    Besteht eine Verpflichtung zur Buchführung (Ermittlung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich), muss bei Beginn eines Handelsgewerbes und jährlich zum Ende des Wirtschaftsjahres eine Bilanz aufgestellt werden. Die einzelnen Bilanzpositionen werden danach in Konten zergliedert und damit quasi im Jahresverlauf durch die Verbuchung einzelner Geschäftsvorfälle fortgeschrieben.

    Ein Konto besteht aus einer Soll-Seite und aus einer Haben-Seite. Hierbei korrespondieren die Soll-Seite mit der Aktiv-Seite der Bilanz und die Haben-Seite mit der Passiv-Seite der Bilanz. Konten werden in Sachkonten und in Personenkonten untergliedert.

    Sachkonten

    Zu den Sachkonten gehören Bestandskonten, Erfolgskonten und gemischte Konten. Auf den aktiven Bestandskonten werden die Besitzpositionen, auf den passiven Bestandskonten die Schulden und das Eigenkapital ausgewiesen.

    Zu den Erfolgskonten gehören die Aufwands- und die Ertragskonten. Hier kommt es zur Verbuchung einer Änderung des Betriebsvermögens.

    Personenkonten

    Auf Personenkonten werden alle Geschäftsvorfälle verbucht, die nicht sofort beglichen und somit mit einem Zahlungsziel eingegangen werden. Diese Konten gewährleisten die Überwachung der Zahlungsströme. Personenkonten werden für Kunden, aber auch für Lieferanten des Unternehmens geführt.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    §§ 242 ff. HGB