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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.lexika.steuer

    Reisekostenerstattung

    Erstattet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Reisekosten, liegen für den Arbeitnehmer steuerfreie Einnahmen vor. Mit der Kostenerstattung entfällt jedoch der Werbungskostenabzug. Der Arbeitnehmer kann die Reisekosten dann nicht mehr als Werbungkosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Die Reisekostenerstattung durch den Arbeitgeber ist jedoch vorteilhafter, da der Arbeitnehmer nur so die Reisekosten zu 100 % zurückerhält.

    Werden einem Unternehmer die Reisekosten erstattet, liegen Betriebseinnahmen vor. Zudem sind diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig. Nur wenn die Reisekosten aus öffentlichen Kassen erstattet werden, sind diese Beträge keine Betriebseinnahmen und damit steuerfrei.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 3 EStG