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    16.05.2025

    Übermittlung behördlicher Akten: Ab 2028 gelten einheitliche technische Standards
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    15.05.2025

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ab dem mit Beginn des Ukraine-Kriegs einsetzenden Zinsanstieg
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    14.05.2025

    FG Hamburg: Das Hamburgische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
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    bb.lexika.steuer

    Rabattfreibetrag

    Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 8 Abs. 3 EStG