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    11.11.2024

    Finales BMF-Schreiben zur E-Rechnung: Auch DStV-Anregungen wurden umgesetzt
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    10.11.2024

    E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
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    07.11.2024

    Kapitalertragsteuer ist keine Nachlassverbindlichkeit
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    bb.lexika.steuer

    Rabattfreibetrag

    Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080,– € (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat und die nicht pauschal versteuert werden.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 8 Abs. 3 EStG