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    bb.aktuell

    15.12.2025

    Einkommensanrechnung des Ehepartners bei der Grundrente nicht verfassungswidrig
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    11.12.2025

    EU-Beamte: Anspruch auf Steuerfreibetrag für ein in Ausbildung befindliches Kind erlischt spätestens mit Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes
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    10.12.2025

    Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
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    bb.lexika.steuer

    Quellensteuer

    Die Quellensteuer ist keine eigene Steuerart, sondern ein Oberbegriff für die Erhebungsform von Steuern. So wird eine Quellensteuer bereits bei der Entstehung von Einkünften erhoben. Eine Quellensteuer ist zum Beispiel die Lohnsteuer und die Kapitalertragsteuer. Wird der Steuerpflichtige zur Einkommensteuer veranlagt, verrechnet das Finanzamt die bereits abgeführte Quellensteuer mit der zu zahlenden Einkommensteuer. Übersteigt die bereits abgeführte Quellensteuer die Einkommensteuerschuld, wird die Quellensteuer vom Finanzamt erstattet.