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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.lexika.steuer

    Geldwerter Vorteil

    Als geldwerter Vorteil wird der Vorteil bezeichnet, der einem Arbeitnehmer aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zufließt, ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt.

    Kann ein Arbeitnehmer den Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil.

    Auch die kostenlose Überlassung von Parkplätzen an den Arbeitnehmer gilt als geldwerte Vorteil und ist als solcher lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.03.2006, Aktenzeichen: 11 K 5680/04).

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    FG Köln 15.03.2006, 11 K 5680/04