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    bb.aktuell

    12.06.2025

    Vorsteuerabzug bei Sachgründung einer GmbH durch Sacheinlage eines Pkw in die GmbH-Vorgesellschaft
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    11.06.2025

    Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr
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    10.06.2025

    Zuständiges Hauptzollamt nach Verschmelzung
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    bb.lexika.steuer

    Freibetrag

    Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze abzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages.

    Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Aber auch bei Lebensumständen, die für den Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, werden Freibeträge berücksichtigt. Freibeträge werden im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz aber auch im Gewerbesteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz sowie im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung gewährt.

    Einige Freibeträge sind:

    • Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

    • Ausbildungsfreibetrag

    • Betreuungsfreibetrag

    • Grundfreibetrag

    • Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag

    • Rabattfreibetrag

    • Sparerfreibetrag

    • Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung

    • Ehrenamtsfreibetrag