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    bb.aktuell

    16.04.2025

    BFH: Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
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    15.04.2025

    Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbstständige Hauptleistung dar, sodass aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ein Vorsteuerabzug resultiert
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    14.04.2025

    Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Aktiengesellschaften
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    bb.lexika.steuer

    Finanzamt

    Das Finanzamt ist für das gesamte Besteuerungsverfahren zuständig. Hierzu gehören die Steuerveranlagung, die Steuererhebung aber auch die Vollstreckung der Steuerschuld. Welches Finanzamt für den Steuerpflichtigen zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen beziehungsweise nach dem Sitz der Geschäftsleitung.

    Die Internetadresse www.finanzamt.de informiert über die einzelnen Finanzämter sowie über die zuständigen Finanzgerichte.