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    bb.aktuell

    18.11.2025

    Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes
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    17.11.2025

    Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
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    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    bb.lexika.steuer

    Fahrtkostenzuschüsse

    Der Arbeitgeber kann für Fahrten seiner Arbeitnehmer zwischen Wohnort und täglicher Arbeitsstätte einen Fahrtkostenzuschuss zahlen. Dieser unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 15 %.

    Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Der Zuschuss darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden.

    Die pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschüsse mindern die abziehbaren Werbungskosten.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG