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    bb.aktuell

    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    12.11.2025

    Abziehbarkeit von Beiträgen zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung als Sonderausgaben verfassungsrechtlich nicht geboten
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    11.11.2025

    Ungekürztes deutsches Kindergeld bei fehlender Mitwirkung der ausländischen Verbindungsstelle
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    bb.lexika.steuer

    ELStAM

    ELStAM steht als Abkürzung für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Diese Merkmale umfassen:

    • die Steuerklasse und den individuelen Faktor bei Steuerklasse IV,

    • die Anzahl der Kinder,

    • die Freibeträge

    • die Kirchensteuerabzugsmerkmale.

    Zuständig für die Speicherung und Pflege dieser Daten sind seit 2011 die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern. Diese haben mit der Abschaffung der bisherigen Lohnsteuerkarte und der Einführung elektronischer Übermittlungsverfahren die Meldeämter abgelöst. Die Abzugsmerkmale werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und die Meldebehörden übermitteln bei ihnen vorliegende personenbezogene Datenbestände.

    Ergeben sich Änderungen in der Person oder im Umfeld des Steuerpflichtigen, so kann entweder der Arbeitnehmer auf Antrag oder aber das Finanzamt von sich aus die Änderung vornehmen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    §§ 38 ff. EStG

    § 52b EStG

    § 139b AO

    §§ 11, 19 BDSG