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    bb.aktuell

    18.11.2025

    Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes
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    17.11.2025

    Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
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    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    bb.lexika.steuer

    Arbeitsessen

    Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gelten als Aufmerksamkeiten und gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

    Das gleiche gilt für Speisen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z.B. Sitzung, Besprechung) im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an einer günstigeren Gestaltung des Arbeitsablaufes unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt und deren Wert 60,– € nicht übersteigen.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    R 8.1 LStR

    R 19.6 LStR