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    bb.aktuell

    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.recht

    Eigentumsvorbehalt

    Der Eigentumsvorbehalt hat in der Praxis große Bedeutung, weil es in vielen Fällen dem Käufer nicht möglich ist, sofort den Kaufpreis zu zahlen. In diesem Fall benötigt der Verkäufer eine Sicherung. Beim Eigentumsvorbehalt besteht diese Sicherung darin, dass der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an der Sache unter der Bedingung überträgt, dass der Kaufpreis bezahlt wird. Damit bleibt der Verkäufer bis zur Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Sache. Der Käufer wird mit der Zahlung des Kaufpreises automatisch Eigentümer, ohne dass es noch einer besonderen Übertragung des Eigentums bedarf.

    Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht vereinbarungsgemäß, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine Zahlungsfrist gesetzt hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verkäufer vom Käufer die Herausgabe der Kaufsache verlangen.

    Gesetzliche Grundlage: § 449 BGB