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    bb.aktuell

    18.11.2025

    Grunderwerbsteuer: Steuervergünstigung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes
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    17.11.2025

    Schenkungsteuer: Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR
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    13.11.2025

    Beschränkte Steuerpflicht von Versorgungsbezügen aus einer früheren inländischen Betriebsstätte
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    bb.lexika.recht

    Dauerauftrag

    Ein Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung, den der Kunde seiner Bank erteilt, um künftig regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen durch entsprechende Abbuchungen von seinem Konto und Überweisungen auf das Empfängerkonto sicherzustellen. Daueraufträge werden für Zahlungen erteilt, die in gleichbleibender Höhe immer wieder anfallen (z. B. Mietzahlungen). Sie werden zunehmend durch den Einzug von Lastschriften ersetzt.

    Ein Dauerauftrag kann jederzeit gekündigt oder widerrufen werden. Besteht ein Dauerauftrag, obwohl keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht, geht dieser Umstand zulasten des Kunden. In diesem Fall muss er sein Geld auf eigenes Risiko vom Empfänger zurückfordern.