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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Dauerauftrag

    Ein Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung, den der Kunde seiner Bank erteilt, um künftig regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen durch entsprechende Abbuchungen von seinem Konto und Überweisungen auf das Empfängerkonto sicherzustellen. Daueraufträge werden für Zahlungen erteilt, die in gleichbleibender Höhe immer wieder anfallen (z. B. Mietzahlungen). Sie werden zunehmend durch den Einzug von Lastschriften ersetzt.

    Ein Dauerauftrag kann jederzeit gekündigt oder widerrufen werden. Besteht ein Dauerauftrag, obwohl keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht, geht dieser Umstand zulasten des Kunden. In diesem Fall muss er sein Geld auf eigenes Risiko vom Empfänger zurückfordern.