bb.lexika.recht
Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung, den der Kunde seiner Bank erteilt, um künftig regelmäßig wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen durch entsprechende Abbuchungen von seinem Konto und Überweisungen auf das Empfängerkonto sicherzustellen. Daueraufträge werden für Zahlungen erteilt, die in gleichbleibender Höhe immer wieder anfallen (z. B. Mietzahlungen). Sie werden zunehmend durch den Einzug von Lastschriften ersetzt.
Ein Dauerauftrag kann jederzeit gekündigt oder widerrufen werden. Besteht ein Dauerauftrag, obwohl keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht, geht dieser Umstand zulasten des Kunden. In diesem Fall muss er sein Geld auf eigenes Risiko vom Empfänger zurückfordern.
nach oben bb.lexika.recht bb.home |