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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Datenschutz

    Das Grundgesetz gewährleistet jedem Bürger das Recht, über Verwendung und Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Gleichzeitig sammeln aber Staat und Wirtschaft immer mehr persönliche Daten und gefährden damit zunehmend dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen werden Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen geschützt.

    Zulässigkeit der Datenverarbeitung

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist u.a. rechtmäßig, wenn

    • die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat;

    • die Verarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist (z. B. Speicherung des Namens und der Adresse des Vertragspartners als Vertrags- und Abrechnungsdaten);

    • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche unterliegt (in Betracht kommen insbesondere Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht).

    Informationspflichten

    Personen, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden, müssen wissen, dass Daten erhoben und verwendet und in welchem Umfang die Daten (künftig) verarbeitet werden. Deshalb muss der Verantwortliche den Personen, deren personenbezogene Daten er erhebt, bereits zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten eine Reihe an Informationen mitteilen. Dazu gehören u.a.

    • die Identität des Verantwortlichen,

    • die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen,

    • die Rechtsgrundlage, auf der die Verarbeitung erfolgt,

    • die Dauer, für die die Daten gespeichert werden sollen oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer und

    • die Rechte des Betroffenen.

    Der Verantwortliche muss geeignete Maßnahmen treffen, um der betroffenen Person alle Informationen, die sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

    Rechte des Betroffenen

    Neben dem Informationsanspruch sind dem Betroffenen im Zusammenhang mit dem Datenschutz eine Reihe gesetzlich verankerter Rechte eingeräumt. Dazu gehören das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Widerruf einer Einwilligung.

    Gesetzliche Grundlage: Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung