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    05.12.2024

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    04.12.2024

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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    Bankgeheimnis

    Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken und Sparkassen bzw. deren Mitarbeiter, grundsätzlich keine aus den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Informationen an Dritte weiterzugeben. Geschützt ist das Bankgeheimnis durch das grundrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

    Allerdings wird das Bankgeheimnis in mehrfacher Hinsicht durchbrochen, weil Kreditinstitute zahlreichen gesetzlichen Auskunftspflichten nachkommen müssen. So sind beispielsweise Banken und Sparkassen nach dem Geldwäschegesetz zur Auskunft verpflichtet, wenn der Bankkunde im Verdacht steht, Geld zu waschen. Auch im Rahmen von Steuerstrafverfahren sind Kreditinstitute gegenüber Finanzbehörden auskunftspflichtig, wenn ein hinreichender Anlass zur Annahme der Steuerhinterziehung besteht.