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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Bankgeheimnis

    Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken und Sparkassen bzw. deren Mitarbeiter, grundsätzlich keine aus den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Informationen an Dritte weiterzugeben. Geschützt ist das Bankgeheimnis durch das grundrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

    Allerdings wird das Bankgeheimnis in mehrfacher Hinsicht durchbrochen, weil Kreditinstitute zahlreichen gesetzlichen Auskunftspflichten nachkommen müssen. So sind beispielsweise Banken und Sparkassen nach dem Geldwäschegesetz zur Auskunft verpflichtet, wenn der Bankkunde im Verdacht steht, Geld zu waschen. Auch im Rahmen von Steuerstrafverfahren sind Kreditinstitute gegenüber Finanzbehörden auskunftspflichtig, wenn ein hinreichender Anlass zur Annahme der Steuerhinterziehung besteht.