Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
    [ mehr ]

    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
    [ mehr ]

    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
    [ mehr ]

    bb.lexika.recht

    Autounfall

    Wenn es kracht, stehen die Unfallbeteiligten vor vielen Fragen und Problemen. Trotz aller Aufregung gilt es aber, kühlen Kopf zu bewahren. Wichtig ist zunächst, dass der Unfall am Unfallort ordnungsgemäß aufgenommen wird. Vor allem bei Unfällen mit Fremdbeteiligung ist es dringend erforderlich, dass alle für die Schadensabwicklung benötigten Daten zusammengetragen werden. Geschieht das nicht, entsteht für die Beteiligten – im besten Fall – nachträgliche Zusatzarbeit, im schlechtesten Fall sind die Informationen überhaupt nicht mehr zu beschaffen (z. B. Beweismittel wie Zeugen oder Fotos).

    Unfallaufnahme durch Polizei

    Eigentlich empfiehlt es sich bei jedem Unfall, die Polizei zu rufen. Jedenfalls dann, wenn die Haftungsfrage nicht eindeutig zu klären, ein ausländisches Fahrzeug beteiligt oder erheblicher Personen- oder Sachschaden entstanden ist, ist die polizeiliche Unfallaufnahme dringend geboten.

    Eigene Unfallaufnahme

    Kleinere Sachschadensunfälle werden von der Polizei oft mit eingeschränkten Maßnahmen der Beweisführung aufgenommen – ohne eine Skizze und die Überprüfung technischer Sachverhalte an den beteiligten Unfallwagen. In diesem Fall sollten die Unfallbeteiligten unbedingt selbst die Beweise sichern.

    Die nachfolgende kleine Checkliste soll helfen, sämtliche für eine ordnungsgemäße Schadensregulierung relevanten Daten zu erfassen:

    Unfallbeteiligte:

    • Daten der am Unfall beteiligten Fahrer (Namen, Anschriften, Telefonnummern)

    • Daten der am Unfall beteiligten Fahrzeughalter, sofern abweichend vom jeweiligen Fahrer (Namen, Anschriften, Telefonnummern)

    • Daten der beteiligten Fahrzeuge (Fahrzeugtypen, amtliche Kennzeichen)

    • Daten der beteiligten Haftpflichtversicherer (Versicherung, Versicherungsscheinnummer, Schadennummer)

    Unfallhergang

    • Wo (Ort, Straße) und wann (Tag, Uhrzeit) geschah der Unfall?

    • Wie hat sich der Unfall genau ereignet? Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine Unfallskizze anzufertigen.

    Beweismittel

    • Gibt es Zeugen für den Unfall? Falls ja, wie lauten deren Namen, Anschriften und Telefonnummern?

    • Ist die polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt? Falls ja, welches Polizeirevier war vor Ort?

    • Existieren Fotos von der Unfallstelle?

    Unfallfolgen

    • Wer hat welche Schäden (Personen- oder Sachschäden) erlitten?

    Anzeige des Unfalls bei der Versicherung

    Den Unfall müssen Sie unverzüglich und vollständig bei Ihrer Versicherung anzeigen, und zwar sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Rechtsschutzversicherung, soweit eine solche abgeschlossen wurde.