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    bb.aktuell

    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.recht

    Auslandsreise-Krankenversicherung

    Die Police für den Krankheitsfall ist der wichtigste Versicherungsschutz für eine Fernreise. Für gesetzlich Versicherte zahlt die Krankenkasse nur für notwendige Behandlungen bei Auslandsreisen innerhalb der EU sowie bei Reisen in Länder mit Sozialversicherungsabkommen wie die Schweiz oder die Türkei. Die Kosten werden jedoch nur in Höhe der deutschen Behandlungssätze erstattet. In allen anderen Ländern müssen die Behandlungen komplett selbst bezahlt werden. Für privat Krankenversicherte ist die Police insbesondere dann sinnvoll, wenn von der privaten Krankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport übernommen werden.

    Tipp: Sinnvoll ist es, einen günstigen Jahresvertrag abzuschließen, der für mehrere Reisen im Jahr Gültigkeit besitzt. Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist allerdings in der Regel für die Dauer der vereinbarten Absicherung begrenzt. Zumeist bieten die Jahrespolicen am Markt einen Versicherungsschutz von höchstens 42 bis 60 Tagen pro Urlaub.

    Zu den Leistungen, die die Versicherung übernimmt, gehört auch der medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Rücktransport ins Inland und die Überführung im Todesfall.

    Der Arztbesuch im Ausland muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Deshalb muss unbedingt die Originalrechnung mit den Angaben zur Diagnose aufbewahrt und nach der Rückkehr zur Erstattung beim Versicherer eingereicht werden.