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    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    Aufteilungsplan beim Wohnungseigentum

    Für die Eintragung von Wohnungseigentum ins Grundbuch ist erforderlich, dass dem Grundbuchamt der sogenannte Aufteilungsplan vorgelegt wird. Dabei handelt es sich um eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung.

    Der Aufteilungsplan ist eine wichtige Urkunde bei der Schaffung von Wohnungseigentum. Eigentum an einzelnen Wohnungen innerhalb einer Wohnanlage kann nur gebildet werden, wenn die Wohneinheiten eindeutig abzugrenzen sind und damit ins Grundbuch eingetragen werden können. Die Aufteilung des Eigentums erfolgt mit einer sogenannten Teilungserklärung. Im Aufteilungsplan in Form einer Bauzeichnung sind die Lage und die Aufteilung eines Gebäudes (in der Regel eines Mehrfamilienhauses) ersichtlich. Dabei wird das Sondereigentum (also die einzelnen Wohnungen) vom Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus in der Wohnanlage) exakt voneinander abgegrenzt. So ist sichergestellt, dass genau erkennbar ist, welcher Raum zu welchem Sondereigentum gehört und wo jeweils die Grenzen zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verlaufen. Die einzelnen Wohnungseigentumseinheiten werden durchnummeriert und farblich markiert, um genau zu unterscheiden, was zu welchem Wohnungseigentum gehört.

    Gesetzliche Grundlagen: Wohnungseigentumsgesetz