bb.lexika.recht
Zahnimplantat
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln, die im Kieferknochen verankert werden. Auf dem Implantat kann der Zahnarzt später einen Zahnersatz aufsetzen, etwa eine Krone oder eine Brücke.
Die Kosten für ein Zahnimplantat und die Implantatoperation muss der Versicherte regelmäßig selbst tragen. Nur in Ausnahmefällen, wenn schwerste Kieferdefekte vorhanden sind und herkömmlicher Zahnersatz nicht möglich ist, beteiligt sich die Kasse an den Kosten mit einem Festzuschuss. Wie hoch dieser ausfällt, hängt grundsätzlich vom Befund des Zahnarztes ab.
nach oben bb.lexika.recht bb.home |