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    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.recht

    Wohnungsübergabeprotokoll

    Beim Auszug aus der Wohnung wird zwischen Vermieter und Mieter häufig über Art und Umfang von notwendigen Reparaturen und Renovierungen gestritten. Denn letztlich geht es darum, wer einen eventuellen Schaden verursacht hat und deshalb für dessen Beseitigung verantwortlich ist. Schließlich geht es um Beweisfragen: War der Schaden beim Einzug des Mieters bereits vorhanden oder nicht.

    Solche Streitigkeiten und vor allem unnötige Kosten für den Mieter lassen sich vermeiden, wenn zum Beginn des Mietverhältnisses ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird, das gegebenenfalls als Beweis, in wessen Verantwortungsbereich der Schaden fällt, herangezogen werden kann.

    Im Übergabeprotokoll sollten insbesondere folgende Punkte schriftlich festgehalten werden:

    • Datum der Übergabe der Wohnung,

    • konkrete Benennung festgestellter Mängel,

    • konkrete Benennung übernommener Einbauten und Einrichtungen,

    • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser,

    • Angaben zu den ausgehändigten Schlüsseln.