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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Wohnungsübergabeprotokoll

    Beim Auszug aus der Wohnung wird zwischen Vermieter und Mieter häufig über Art und Umfang von notwendigen Reparaturen und Renovierungen gestritten. Denn letztlich geht es darum, wer einen eventuellen Schaden verursacht hat und deshalb für dessen Beseitigung verantwortlich ist. Schließlich geht es um Beweisfragen: War der Schaden beim Einzug des Mieters bereits vorhanden oder nicht.

    Solche Streitigkeiten und vor allem unnötige Kosten für den Mieter lassen sich vermeiden, wenn zum Beginn des Mietverhältnisses ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt wird, das gegebenenfalls als Beweis, in wessen Verantwortungsbereich der Schaden fällt, herangezogen werden kann.

    Im Übergabeprotokoll sollten insbesondere folgende Punkte schriftlich festgehalten werden:

    • Datum der Übergabe der Wohnung,

    • konkrete Benennung festgestellter Mängel,

    • konkrete Benennung übernommener Einbauten und Einrichtungen,

    • Zählerstände für Strom, Gas und Wasser,

    • Angaben zu den ausgehändigten Schlüsseln.