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    bb.aktuell

    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.lexika.recht

    Überversicherung

    Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich übersteigt.

    Beispiel: Der Versicherte zieht in eine kleinere Wohnung und nimmt nur einen kleinen Teil seines bisherigen Hausrats mit. Er vergisst, seine Hausratversicherung entsprechend anzupassen. Das kostet nur unnötig Prämie, weil einen Schaden der Versicherer nur in der tatsächlichen Schadenshöhe ersetzt.

    Im Fall einer Überversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.