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    bb.aktuell

    18.04.2024

    Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    bb.lexika.recht

    Überversicherung

    Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich übersteigt.

    Beispiel: Der Versicherte zieht in eine kleinere Wohnung und nimmt nur einen kleinen Teil seines bisherigen Hausrats mit. Er vergisst, seine Hausratversicherung entsprechend anzupassen. Das kostet nur unnötig Prämie, weil einen Schaden der Versicherer nur in der tatsächlichen Schadenshöhe ersetzt.

    Im Fall einer Überversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.