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    18.04.2024

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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    bb.lexika.recht

    Teilungserklärung beim Wohnungseigentum

    Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Eintragung des Wohnungseigentums in das Grundbuch. Darin wird genau festgelegt, welche Flächen zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Aufgeführt ist auch, ob bzw. welche Sondernutzungsrechte vorliegen. Bei ihren Beschreibungen verweist die Teilungserklärung auf einen Aufteilungsplan, der Pflichtbestandteil der Erklärung ist.

    Achtung: Die Aufteilung einer Immobilie in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum hat für den Wohnungseigentümer weitreichende Konsequenzen. So muss etwa bei baulichen Veränderungen zunächst geprüft werden, ob eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft laut Teilungserklärung vorgesehen ist. Bei Instandhaltung und Instandsetzung einer aufgeteilten Wohnanlage werden die Lasten und Kosten gemäß der Teilungserklärung auf die einzelnen Eigentümer verteilt.

    Insgesamt ergeben sich aus der Teilungserklärung die Größe der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer an der Gesamtwohnungsanlage und die Grundlagen über den Gebrauch des Gemeinschaftseigentums und des Sondereigentums. Deshalb ist sie für die Beziehungen der Miteigentümer untereinander von überaus großer Bedeutung.

    Eine Teilungserklärung enthält u.a. Festlegungen über

    • die Größe der Miteigentumsanteile der Wohnungseigentümer,

    • die Zuordnung der Flächen zum Sonder- und Gemeinschafseigentum,

    • Art und Umfang von Sondernutzungsrechten,

    • die Festlegung der vom Wohnungseigentümer zu leistenden Zahlungen,

    • die Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung und

    • die Bestellung des Verwalters.

    Gesetzliche Grundlage: § 8 Wohnungseigentumsgesetz