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    bb.aktuell

    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    18.04.2024

    Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    bb.lexika.recht

    Teilkaskoversicherung

    Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatz-Police zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt für Schäden am Fahrzeug durch Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag. Eingeschlossen sind Schäden durch diese Naturgewalten, wenn dadurch Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.

    Tipp: In den Versicherungsbedingungen für die Teilkasko ist regelmäßig festgelegt, dass bei einem Schaden nur der Zeitwert ersetzt wird. Und der ist umso niedriger, je älter das Auto und je schlechter sein Zustand ist. Grundsätzlich sollte bei Neuwagen bis zu fünf Jahren über eine Vollkasko-Versicherung nachgedacht werden, danach ist die Absicherung mit einer Teilkasko ausreichend. Ist das Auto nur noch wenig wert, sollte auf eine Kaskoversicherung ganz verzichtet werden.

    Versichert sind

    • der Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Rehe, Hirsche, nicht aber Hunde oder Pferde),

    • Bruchschäden an der Verglasung,

    • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschlussschäden,

    • bei vielen Versicherern auch Kabelschäden durch Marderbisse.

    Von der Teilkasko nicht übernommen werden durch Vandalismus oder selbst verursachte Schäden. Auch Schäden an Reifen sind nicht versichert.