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    18.04.2024

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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    bb.lexika.recht

    Sterbegeldversicherung

    Auch der »letzte Gang« kostet Geld und das nicht zu knapp. Gut 5.000 Euro kostet im Schnitt ein Urnenbegräbnis. Viele Menschen wollen sicher sein, dass nach ihrem Tod die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten belastet werden. Die Lösung aus der Sicht der Versicherer: eine Sterbegeldversicherung. Stirbt der Versicherte, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus, mit der die Beerdigungskosten finanziert werden können.

    Hinter einer Sterbegeldversicherung verbirgt sich nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung mit hohen Kosten. Ist die lange Einzahlungsphase beendet, haben Versicherte häufig mehr in die Police eingezahlt als an ihre Hinterbliebenen später ausgezahlt wird. Allerdings entfällt nur ein Teil der eingezahlten Prämie auf den Sparanteil, ein Großteil fließt in den Risikoschutz und wird zur Deckung der Verwaltungskosten verwendet. Sterbegeldversicherungen sind ein gutes Geschäft für die Versicherungen, nicht jedoch für den Kunden.

    Tipp: Wer finanzielle Vorsorge für Begräbniskosten treffen und seine Hinterbliebenen finanziell entlasten will, sollte eine Risikolebensversicherung abschließen. Die Beiträge sind wesentlich günstiger. Alternativ kann ein bestimmter Geldbetrag auf einem Konto angespart werden (z. B. mit sicheren Banksparplänen). Das bringt mehr und ist obendrein deutlich kostengünstiger.

    Als Alternative zu einer Sterbegeldversicherung kommt auch ein sogenannter Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen in Betracht. Bei dieser Gelegenheit können dann auch gleich die Einzelheiten über die Bestattung festgehalten werden. Und wenn das Geld schon zur Verfügung steht, kann es auch gleich eingezahlt werden. Allerdings sollte die Zahlung nicht auf das Konto des Bestatters, sondern auf ein Treuhandkonto erfolgen, damit es bei einer etwaigen Insolvenz des Bestatters nicht verloren geht.