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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Schufa

    Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, sammelt Daten über Verbraucher. Die Schufa selbst erhebt allerdings keine Daten. Sie ist eine reine Datensammelstelle und verlässt sich auf die Angaben ihrer Vertragspartner (z. B. Banken, Versicherungen, Versandhandelsunternehmen). Gespeichert werden alle Daten zur Person, ferner Daten über Bankkonten, Mobilfunkkonten, Kreditkarten, Leasingverträge, Ratenzahlungsgeschäfte und über Kredite und Bürgschaften. Ihre Vertragspartner (z. B. Banken oder Mobilfunkunternehmen) versorgen die Schufa mit Informationen zur Kreditwürdigkeit des Verbrauchers.

    Tipp: Die Schufa-Einträge müssen nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht werden. Jeder hat das Recht, seine von der Schufa gespeicherten Daten mittels einer sogenannten Eigenauskunft zu kontrollieren. Das Formular für eine solche Selbstauskunft kann auf der Internetseite der Schufa heruntergeladen werden.