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    18.04.2024

    Ergebnisse der Lohnsteuer-Außenprüfung und Lohnsteuer-Nachschau im Kalenderjahr 2023
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    17.04.2024

    BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
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    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    bb.lexika.recht

    Rotlichtverstoß im Straßenverkehr

    Richtig teuer wird es, wenn ein Autofahrer bei Rot über die Ampel fährt. Dabei blitzen Überwachungskameras gleich zweimal: einmal, um nachzuweisen, wann die Haltelinie überfahren wurde und ein zweites Mal, um zu belegen, dass in die Kreuzung eingefahren wurde. Wer nicht in die Kreuzung einfährt, sondern nach Überfahren der Haltelinie sofort hält oder zurückstößt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Er kann aber wegen Überfahrens der Haltelinie belangt werden.

    Wer eine rote Ampel überfährt, begeht eine besonders schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die entsprechend streng geahndet wird. Allerdings ist rote Ampel nicht gleich rote Ampel. Beim Rotlichtverstoß wird nämlich auch berücksichtigt, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.