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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Roaming in der EU

    »Roaming« bezeichnet die Nutzung eines ausländischen Netzbetreibers mit dem heimischen Mobilfunkvertrag. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Urlauber aus Deutschland in Spanien mit seinem Smartphone mobil im Internet surfen oder nach Deutschland telefonieren will. In diesem Fall wird mit dem bestehenden Mobilfunkvertrag auf ein verfügbares fremdes Netz gewechselt.

    Seit Juni 2017 können Verbraucher ihr Mobiltelefon (sowohl bei Laufzeit- als auch bei Prepaid-Verträgen) im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen nutzen wie zu Hause. Das gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten sowie für Norwegen, Island und Liechtenstein. Dagegen können in Ländern außerhalb der EU (auch in der Schweiz und in der Türkei) Roaming-Gebühren anfallen.