Cookies bei B&B


Zur Personalisierung der vorliegenden Website verwenden wir Cookies. Diese dienen zur Analyse des Nutzerverhaltens und zur Verbesserung der Website. Durch nachfolgende Genehmigung stimmen Sie dem Einsatz zu. Für den Fall, dass Sie der Nutzung funktionaler Cookies nicht zustimmen, ist unsere Seite leider nicht vollständig nutzbar.

Sie können den Zustimmung jederzeit widerrufen. Verzweigen Sie hier auf die Seite bb.datenschutz.




      Google Analytices ist ausgeschaltet !!!


  • Hier geht es zum Impressum.
  • linie
    Bartonitz & Bartonitz
    bb.aktuell [ mehr ]
    bb.lexika [ mehr ]
    bb.profil [ mehr ]
    bb.team [ mehr ]
    bb.karriere [ mehr ]
    bb.download [ mehr ]
    bb.portal [ mehr ]
    linie

    bb.aktuell

    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
    [ mehr ]

    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
    [ mehr ]

    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
    [ mehr ]

    bb.lexika.recht

    Renteninformation

    Alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch einmal jährlich eine schriftliche Information über ihre bisher zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge und die erworbenen Rentenanwartschaften. Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand des persönlichen Versicherungskontos und lässt eventuelle klärungsbedürftige Lücken im Versicherungsverlauf erkennen.

    Die Renteninformation enthält

    • den aktuellen Stand des Versicherungskontos und Angaben über die Grundlagen der Rentenberechnung,

    • Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, die im Falle einer vollen Erwerbsminderung zu zahlen wäre,

    • eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,

    • Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen,

    • eine Übersicht über die Höhe der Beiträge.

    In der Renteninformation wird die zu erwartende Bruttorente ausgewiesen.

    Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.