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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Renteninformation

    Alle Versicherten, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch einmal jährlich eine schriftliche Information über ihre bisher zur Rentenversicherung gezahlten Beiträge und die erworbenen Rentenanwartschaften. Die Renteninformation gibt Auskunft über den aktuellen Stand des persönlichen Versicherungskontos und lässt eventuelle klärungsbedürftige Lücken im Versicherungsverlauf erkennen.

    Die Renteninformation enthält

    • den aktuellen Stand des Versicherungskontos und Angaben über die Grundlagen der Rentenberechnung,

    • Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente, die im Falle einer vollen Erwerbsminderung zu zahlen wäre,

    • eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente,

    • Informationen über die Auswirkungen künftiger Rentenanpassungen,

    • eine Übersicht über die Höhe der Beiträge.

    In der Renteninformation wird die zu erwartende Bruttorente ausgewiesen.

    Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird die Renteninformation alle drei Jahre durch eine Rentenauskunft ersetzt.