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    bb.aktuell

    25.04.2024

    Bundesfinanzministerium veröffentlicht erste Riester-Auszahlungsstatistik
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    24.04.2024

    Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
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    22.04.2024

    Festsetzung von Verspätungszuschlägen für die verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärungen 2018 und 2019
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    bb.lexika.recht

    Rentenberechnung

    Die Berechnung der Rente ist recht kompliziert, weil der persönliche Lebenslauf des Versicherten berücksichtigt wird. Klar ist: Wer länger oder höhere Beiträge als andere in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält später auch eine höhere Rente.

    Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert, das sind die wichtigsten Begriffe, die bei der Berechnung der Rentenhöhe der gesetzlichen Altersrente wichtig sind. Denn Grundlage für die Berechnung einer Rente ist die Rentenformel:

    Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor x Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

    Beispiel

    Siegfried Melzer wohnt in Wuppertal. Er hat 45 Jahre jeweils dem Durchschnitt aller Versicherten entsprechend verdient. Daraus resultieren 45 Entgeltpunkte (für jedes Jahr 1 Entgeltpunkt). Er nimmt seine Altersrente mit dem 65. Lebensjahr in Anspruch. Es gibt keine Zu- und Abschläge. Die Rente berechnet sich wie folgt:

    • Zugangsfaktor = 1,0

    • Rentenartfaktor = 1,0

    • aktueller Rentenwert (West) = 33,05 Euro

    Die monatliche Bruttorente von Melzer beträgt 45 × 1,0 × 33,05 Euro × 1,0 = 1.487,25 Euro.