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    28.03.2024

    Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn
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    27.03.2024

    Eine Steuerermäßigung und ihre Folgen: Zur Haftung des Steuerberaters
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    26.03.2024

    Erbschaftsteuer bei Berliner Testament
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    bb.lexika.recht

    Rentenauskunft

    Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten ab dem 27. Lebensjahr von der Rentenkasse jährlich eine Renteninformation. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres wird diese Renteninformation durch eine Rentenauskunft ersetzt, die alle drei Jahre erteilt wird. Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen.

    Die Renteninformation enthält u.a.

    • alle rentenrechtlichen Zeiten des Versicherten,

    • die bisher erworbenen Rentenansprüche,

    • den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn.

    Die Angaben über die Höhe der Renten beziehen sich auf der Grundlage der im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten auf die Renten, die bei verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen voller Erwerbsminderung, bei Tod als Witwen- oder Witwerrente und nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Regelaltersrente zu zahlen wäre. In der Renteninformation wird die jeweils zu erwartende Bruttorente ausgewiesen.

    Tipp: In einer besonderen Rentenauskunft wird auch über die Höhe der Beitragszahlung informiert, die notwendig wäre, um Abschläge bei der Rente, die durch eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen würden, auszugleichen.