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    bb.aktuell

    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    15.04.2024

    Kosten des Insolvenzenzverfahrens: Weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung
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    11.04.2024

    Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
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    bb.lexika.recht

    Kreditkartenmissbrauch

    Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist eine Straftat, die begeht, wer die ihm durch die Überlassung einer Kreditkarte oder einer Scheckkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller (Bank oder Kreditkartenunternehmen) zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch schädigt. Die Schädigung kann insbesondere darin bestehen, dass das Konto nicht gedeckt ist. Kreditkartenmissbrauch ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

    Gesetzliche Grundlage: § 266b Strafgesetzbuch