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    bb.aktuell

    16.04.2024

    Kein Nachweis für Doppelbesteuerung von Renten mittels mathematischer Formel auf der Grundlage von Renten-Entgeltpunkten
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    15.04.2024

    Kosten des Insolvenzenzverfahrens: Weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung
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    11.04.2024

    Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
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    bb.lexika.recht

    Kfz-Haftpflichtversicherung

    Ohne Versicherungsschutz gibt es für das Fahrzeug keine Zulassung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt insbesondere ein, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet oder Sachen beschädigt oder zerstört und deswegen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schadensverursacher geltend gemacht werden.

    Versicherte Risiken

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt insbesondere ein, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs

    • Personen verletzt oder getötet werden oder

    • Sachen beschädigt oder zerstört werden und

    • deswegen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Schadensverursacher geltend gemacht werden.

    Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurden, und für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs.

    Wer Schäden an seinem eigenen Fahrzeug (z. B. bei Brand oder bei Diebstahl) versichern möchte, muss eine Teilkaskoversicherung abschließen. Und eine Vollkaskoversicherung übernimmt auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus.

    Leistungen und Deckungssumme

    Die Versicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, allerdings nur bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssummen sind 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

    Tipp: Auf keinen Fall sollte am falschen Ende gespart werden. Es sollte immer die höchstmögliche Deckungssumme, zurzeit 100 Millionen Euro, gewählt werden. Denn für jeden Euro, der über der vereinbarten Deckungssumme liegt, haftet der Versicherte als Unfallverursacher mit seinem gesamten Vermögen.

    Versicherungsbeitrag

    Die billigste Kfz-Versicherung ist nicht zwangsläufig die beste. Verschiedene Versicherungsbedingungen, unzählige Varianten bei den Rabatten, verschiedene Typenklassen und unterschiedliche Schadensfreiheitsstaffeln und -klassen – einem Laien ist es kaum noch möglich, sich in dem Tarifdschungel der Kfz-Versicherungen zurechtzufinden. Die meisten Kfz-Versicherungen werden mit dem Alter teurer, weil viele Versicherer offenbar ältere Fahrer für ein Sicherheitsrisiko halten. Häufig bemerken die Versicherten durch den steigenden Schadenfreiheitsrabatt gar nicht, dass der Grundbeitrag wegen des Alters steigt. Erst wenn der Versicherte in der höchsten Schadenfreiheitsklasse angekommen ist, wird ersichtlich, dass der Versicherungsbeitrag mit dem Alter steigt. Im Regelfall wird die Kfz-Versicherung ab 65 Jahren teurer. Und ab 75 Jahren langen die Versicherungen richtig zu.

    Letztlich hilft nur, die Auto-Versicherung jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter mit gleich guten Konditionen zu wechseln. Dabei sollten möglichst viele Angebote eingeholt und am besten mit einem Vergleichsrechner im Internet verglichen werden.