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    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.recht

    Hausordnung

    Die Hausordnung ist eine Art »Rechtsordnung« über das Verhalten der Mieter untereinander und die damit verbundene Nutzung des gemeinsam bewohnten Mietshauses. Sie konkretisiert bestehende Rechte und Pflichten des Mieters. Durch die Hausordnung können allerdings dem Mieter nicht über den Mietvertrag oder das Gesetz hinausgehende Pflichten auferlegt oder mietvertraglich oder gesetzlich eingeräumte Rechte eingeschränkt werden.

    Die Hausordnung enthält u.a. Regelungen über

    • einzuhaltende Ruhezeiten,

    • den Schutz vor gegenseitigen Belästigungen,

    • die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (z. B. Waschküche, Dachboden),

    • die Gartennutzung,

    • den Räum- und Streudienst im Winter,

    • die Reinigung des Treppenhauses und der Flure,

    • die Tierhaltung.

    Die Hausordnung muss sich inhaltlich im Rahmen der gesetzlichen und mietvertraglichen Regelungen bewegen. Dem Mieter können weder zusätzliche wesentliche Pflichten auferlegt noch gesetzliche oder mietvertragliche Rechte aufgehoben oder eingeschränkt werden. Durch Regelungen in der Hausordnung darf der Mieter nicht unangemessen benachteiligt werden, ferner darf nichts Überraschendes, das heißt Unerwartetes, geregelt sein.

    Beispiel: Unwirksam ist z. B. ein Verbot durch die Hausordnung, einen Kinderwagen im Hausflur zu parken, wenn der Kinderwagen sonst über mehrere Stockwerke oder in den Keller geschleppt werden muss. Auch wenn dem Mieter Musizieren generell verboten wird oder Besuche nach 22 Uhr zu empfangen, muss er sich daran nicht halten.