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    bb.aktuell

    16.05.2025

    Übermittlung behördlicher Akten: Ab 2028 gelten einheitliche technische Standards
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    15.05.2025

    Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge ab dem mit Beginn des Ukraine-Kriegs einsetzenden Zinsanstieg
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    14.05.2025

    FG Hamburg: Das Hamburgische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
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    bb.lexika.recht

    Handy-Verstoß im Straßenverkehr

    Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist das Telefonieren am Steuer untersagt.

    Verboten ist die Benutzung von elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. In Betracht kommen u.a. Handys, Smartphones, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal-Computer, DVD- und Blue-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktiergeräte, Fernseher und iPods.

    Achtung: Ist der Motor abgeschaltet, dürfen die elektronischen Geräte verwendet werden. Das gilt aber nicht, wenn der Motor nur über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

    Gesetzliche Grundlage: § 23 Straßenverkehrsordnung