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    05.12.2024

    Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung
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    04.12.2024

    Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung
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    03.12.2024

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 verfassungswidrig
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    bb.lexika.recht

    Fahreignungsregister

    Beim Fahreignungsregister handelt es sich um die ehemalige Verkehrssünderkartei. Im Fahreignungsregister, das ins Flensburg geführt wird, werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die Zuwiderhandlung mit Punkten bewertet wird.

    Im Fahreignungsregister werden u.a. erfasst

    • Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis,

    • rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde.

    Im Fahreignungsregister eingetragene Entscheidungen werden je nach der Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht.

    Tipp: Auf Antrag kann jeder seinen aktuellen Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg abfragen. Eine Auskunft kann per Post oder Online beantragt werden. Über die gespeicherten Einträge wird kostenlos Auskunft erteilt.