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50 Beiträge
19.05.2026

Keine steuerlichen Verluste aus russischen Staatsanleihen im Jahr 2022

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das Sächsische Finanzgericht in Leipzig entschieden.

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18.05.2026

Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung eines Flugzeugs

Der 9. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren.

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