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    bb.aktuell

    11.12.2025

    EU-Beamte: Anspruch auf Steuerfreibetrag für ein in Ausbildung befindliches Kind erlischt spätestens mit Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes
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    10.12.2025

    Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
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    09.12.2025

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie
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    bb.aktuell

    Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

    Mit Entscheidung vom 14. November 2025 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen.

    Das Gericht erklärte, In der im März 2023 vom Landesgesetzgeber vorgenommenen Erweiterung des Katalogs der unzulässigen Verbrauch- und Aufwandsteuern um diese Steuerart liege keine verfassungswidrige Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit als Ausprägung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden (Art. 11 Abs. 2 Satz 2, Art. 83 Abs. 2 Satz 2 BV).

    Das Verbot der Erhebung einer Übernachtungsteuer berühre weder eine originäre Besteuerungskompetenz der Gemeinden, noch werde dadurch der Kernbereich der gemeindlichen Finanzautonomie verletzt.

    Der gesetzliche Ausschluss dieser Form einer örtlichen Aufwandsteuer sei auch nicht unverhältnismäßig.

    Zum Volltext der Entscheidung (PDF)

    BayVerfGH, Pressemitteilung zu Entscheidung vom 14.11.2025, Vf. 3-VII-23

    10.12.2025 7107