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    bb.aktuell

    10.12.2025

    Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
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    09.12.2025

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie
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    08.12.2025

    Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen
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    bb.aktuell

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie

    Ist für die Anschaffung einer denkmalgeschützten Immobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen.

    Das allgemeine Ertragswertverfahren (§ 28 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021, BGBl I 2021, 2805) stellt auch bei einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude ein zulässiges Wertermittlungsverfahren für die Ermittlung des Boden- und Gebäudewerts dar.

    BFH, Urteil vom 07.10.2025, IX R 26/24

    09.12.2025 7104