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    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.aktuell

    Thüringen: Gesetzesänderung macht Weg frei für Grundsteuer-Entlastung

    Der Thüringer Landtag hat am 30. Oktober 2025 das von den Regierungsfraktionen CDU, BSW und SPD eingebrachte »Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)« beschlossen.

    Mit dem Gesetz wird die Steuermesszahl für alle Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille reduziert und die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 Promille auf 0,59 Promille erhöht. Das bedeutet für alle Bürgerinnen und Bürger, dass grundsteuerlich ab 1.1.2027 das Wohnen für Eigentümer und Mieter direkt und dauerhaft entlastet wird. Mit dem Gesetz wird nach Angaben von Finanzministerin Katja Wolf die durch das Bundesmodell in 2025 entstandene Mehrbelastung von Bürgern in Höhe von rund 52 Millionen Euro zurückgeschraubt. Mit diesem Gesetz wird ein zentrales und wichtiges Anliegen der Landesregierung umgesetzt.

    »Ich freue mich, dass wir in enger Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden diese Lösung im Sinne der Eigentümer von Wohngrundstücken gefunden haben. Diese versetzt die Städte und Gemeinden in die Lage, ihre Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und ist eine Frage der Gerechtigkeit«, so Finanzministerin Katja Wolf. Ihr Dank geht auch an den Landtag, der dem Gesetz seine mehrheitliche Zustimmung erteilte.

    Aufgrund der angepassten Steuermesszahlen werden die Finanzämter voraussichtlich Mitte 2026 ca. 615.000 geänderte Grundsteuermessbescheide für Wohngrundstücke sowie ca. 135.000 für Nichtwohngrundstücke versenden.

    Wichtig dabei für die Bürgerinnen und Bürger: Es bedarf keiner Aktivität durch die Grundstückseigentümer. Die neuen, zum 1. Januar 2027 geltenden Messbeträge werden die Thüringer Finanzämter von Amtswegen festsetzen. Anträge oder Formulare müssen nicht ausgefüllt werden.

    Für die Gemeinden und Städte bedeutet dies, dass sie im 2. Halbjahr 2026 entsprechend den geänderten Grundsteuermessbeträgen ihre lokalen Hebesätze überprüfen und neu festsetzen müssen.

    Das vor der Grundsteuerreform gegebene politische Versprechen der Bundesregierung zur Aufkommensneutralität von 2019 gilt dabei als Aufforderung an die Gemeinden und Städte weiterhin. Das Steueraufkommen soll in 2027 neutral bleiben und keine Mehreinnahmen von den Gemeinden und Städten durch die Anpassung der Reform erzielt werden.

    Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 6.11.2025

    26.11.2025 7077