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    03.12.2025

    Bewertung der verdeckten Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den Alleingesellschafter
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    02.12.2025

    Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
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    01.12.2025

    Entwicklung der Mehrwertsteuer: Planspiele der EU-Kommission
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    bb.aktuell

    Terminvorschau: Mündliche Verhandlung in drei Verfahren zur Grundsteuer »Bundesmodell«

    Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 12. November 2025 in drei Verfahren zur Grundsteuer »Bundesmodell« mündlich verhandeln.

    Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:

    9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 25/24

    10:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 31/24

    11:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 3/25

    Weitere Informationen zu den drei Verfahren finden Sie auf der Homepage des BFH unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/.

    Abschließende Entscheidungen werden am 12. November 2025 noch nicht verkündet. Der BFH wird am Donnerstag, den 13. November 2025, 10 Uhr im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden.

    Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; der BFH kann jedoch auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit ausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).

    Wenn Sie an den oder einer der mündlichen Verhandlungen teilnehmen möchten, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.

    Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für die Anmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser »Für Medienvertreter/innen«.

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über den Teaser »Für Besucher/innen« anmelden.

    Bundesfinanzhof, Mitteilung vom 16.10.2025

    30.10.2025 7027