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Veranlagungszeitraum
Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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21.09.2023
BMF: Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2023 ist online
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20.09.2023
NRW: 2022 27,7 Prozent weniger Erbschaftsteuer festgesetzt als im Vorjahr
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19.09.2023
Gesetzeslücke bei der Schenkungsteuer ermöglicht steuerfreie Wertverschiebungen
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Als Veranlagungszeitraum gilt der Zeitraum, für den die laufenden Steuern (z.B. Einkommensteuer) erhoben werden. Der maßgebende Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.
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