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    23.03.2023

    Steuerliches Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
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    22.03.2023

    BMF: Neues Amtliches Handbuch zur Grundsteuer ist online
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    21.03.2023

    Corona-Neustarthilfen: Frist für Endabrechnung endet am 31.3.2023
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    bb.lexika.steuer

    Tarif

    Die Einkommensbesteuerung erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif. Der Splittingtarif kommt bei

    • Eheleuten, die sich zusammen zur Einkommensteuer veranlagen lassen,

    • Witwer/Witwen im Jahr nach dem Tod des Ehegatten,

    • Geschiedenen im Scheidungsjahr

    zur Anwendung. In allen anderen Fällen gilt der Grundtarif.

    Gesetze und Urteile (Quellen)

    § 32a EStG